Panorama
Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen künftig nur mit Gutachten
Städte und Gemeinden müssen nachweisen, dass Tempo-30-Zonen keinen Ausweichverkehr verursachen, um diese einzuführen.
Gemäß Informationen von SRF müssen Städte und Gemeinden künftig ein Gutachten vorlegen, um Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsachsen einführen zu können. Das Gutachten soll belegen, dass es durch die neuen Regelungen zu keinem Ausweichverkehr in den jeweiligen Quartieren kommt.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Auswirkungen von verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf umliegende Wohngebiete zu minimieren. Die Regelung tritt in Kraft, um eine bessere Verkehrsplanung zu gewährleisten und unerwünschte Nebeneffekte zu vermeiden.